Allgemeine Geschäftsbedingungen der No Barber Trailer GmbH („NBT“)
(Stand: 06-2023)

1. ALLGEMEINES

1.1. Für sämtliche Angebote, Lieferungen, Einkäufe und Leistungen von NBT gelten ausschließlich die nachfolgend genannten Bedingungen. 1.2. Widersprochen wird hiermit ausdrücklich etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und/oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers bzw. Kunden oder Lieferanten Sie werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, NBT stimmt der Einbeziehung in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zu. Mit Annahme und Ausführung eines Auftrags und/oder einer Bestellung erkennt der Vertragspartner diese AGB in der im Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen Fassung an. Vorliegende AGB gelten im Übrigen auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn NBT insoweit nicht mehr ausdrücklich auf diese AGB hinweist.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Angebote von NBT sind stets freibleibend und als Kostenvoranschläge zu sehen 2.2. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von NBT, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch NBT zustande. Spätere Änderungen des Vertragsinhalts richten sich nach Ziff. 2.4. 2.3. NBT kann auch Teilleistungen erbringen und diese gesondert abzurechnen. 2.4 Soweit der Auftraggeber eine zusätzliche Leistung oder sonstige Änderung der im Angebot definierten Leistungen wünscht oder für notwendig hält, wird NBT die Machbarkeit prüfen und bezüglich der zu erwartenden Kosten und den Auswirkungen auf den Zeitplan eine Stellungnahme abgeben. NBT ist zur geänderten Leistung nur verpflichtet, falls zwischen den Parteien vorab eine schriftliche Einigung über das Änderungsverlangen, insbesondere über den Preis, erfolgt ist. Ansonsten wird NBT das Projekt gemäß des ursprünglichen Angebots unverändert fortführen.

3. BEAUFTRAGUNG VON DRITTLEISTUNGEN

Drittleistungen werden grundsätzlich von NBT im eigenen Namen auf eigene Rechnung beauftragt, falls ausdrücklich gewünscht aber auch an den Auftraggeber direkt vermittelt. NBT wird in diesem Fall bevollmächtigt, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

4. LEISTUNGSSPEKTRUM VON NBT

NBT bietet u.a. Beratung, Strategieentwicklung, Konzeption, Content-Entwicklung, Recherche, Ausführung und Produktion sowie Nachbereitung u.a. für folgende Bereiche: Trailer-Produktion für Kino, TV, Online und Funk Online und Social Spots (für Social Media Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, JustWatch, Twitch sowie produktionseigene Plattformen von Streamingdienst-Anbietern etc.) • Event & Messe (z.B. Promo-Reels) • Videofilm Produktion für diverse Formate (wie z.B. Imagefilm, Recruitment Film, Eventdokumentation, Erklärfilm etc.) • Postproduktion inklusive Audiodesign, Motiondesign (2D & 3D, CGI), Editing frühzeitige Marketingstrategieentwicklung (integriert in die Pre-Produktion von Film- und Serienproduktionen) • Diverse sonstige Leistungen im Bereich Werbung und Marketing etc.

5. VERGÜTUNG

5.1. Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 5.2. Im Angebot nicht veranschlagte aber zusätzlich beauftragte Leistungen, die von NBT ausgeführt werden oder Mehraufwendungen die aufgrund unrichtiger Angaben des Auftraggebers entstanden sind bzw. durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von NBT sind, entstanden sind werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von NBT in Rechnung gestellt. 5.3 Fremdkosten berechnet NBT mit Aufschlag für den Bearbeitungsaufwand an den Auftraggeber weiter. 5. 4 Solange nicht ausdrücklich ausgewiesen, sind Lizenzkosten (z.B. für Bild-, Urheberrechte oder GEMA), Sprecher, Musik und Darsteller nicht im Angebot enthalten. GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden dem Kunden ohne Aufschlag in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden. 5.5 NBT behält sich das Recht vor, Preisänderungen, die nicht im Verantwortungsbereich von NBT liegen entsprechend weiter zu berechnen.

6. TERMINE

6.1 Die von NBT mitgeteilten Termine sind grundsätzlich, falls nichts Gegenteiliges vereinbart, unverbindlich. Sämtliche Terminvereinbarungen müssen in Textform erfolgen. Der Lieferant hat NBT unverzüglich in Kenntnis zu setzen, falls Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Andernfalls kann er sich auf solche Umstände später nicht mehr berufen. 6.2 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Zeitpläne setzt zwingend voraus, dass etwaige vom Auftraggeber zu erbringende Mitwirkungen (Unterlagen, technische Spezifikationen, Freigaben etc.) und Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. 6.3 Von NBT nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder bei ihren Vorlieferanten oder Dienstleistern, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, etwa auch einer Pandemie, verlängern die Lieferzeit angemessen. 6.4 Bei einer Verzögerung im Sinn von Ziffer 6.3 von mehr als 1 Monat sind NBT und der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Voraussetzung einer außerordentlichen Kündigung durch Auftraggeber ist, dass dieser NBT vorher schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Sämtliche Zahlungen sind in Euro zzgl. Umsatzsteuer ausschließlich an NBT zu leisten. 7.2 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti werden nur gewährt falls dies schriftlich vorab wirksam vereinbart wurde. 7.3 Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise: 40% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, 40% der vereinbarten Vergütung 4 Wochen vor finaler Leistungserbringung, 20% der vereinbarten Vergütung 14 Tage nach Endabrechnung. Bis zu einer vertraglich vereinbarten Netto-Vergütung von EUR 10.000.- bzw. einem Projektzeitraum von weniger als 4 Wochen gilt folgende Zahlungsweise: 70% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, 30% der vereinbarten Vergütung 14 Tage nach Endabrechnung. 7.4 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 2 Wochen in Rückstand, so kann NBT unbeschadet seiner weiteren Rechte sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig stellen und Lieferungen oder Leistungen aus noch nicht erfüllten anderen (weiteren) Verträgen zurückhalten, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensatz statt der Erfüllung verlangen. Dies gilt für den Fall, dass der Auftraggeber trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug nicht bereit ist. 7.5 NBT ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. 7.6. Es gelten folgende Stornobedingungen 7.6.1. Fremdleistung: als Aufwandsentschädigung nach tats. Aufwand und einem Netto-Stundensatz von EUR 120.- 7.6.2. Agenturleistung: 40% ab Auftragsbestätigung bis zwei Monate vor finaler Leistungserbringung 60% ab zwei Monate und bis sechs Wochen vor finaler Leistungserbringung 75% ab sechs Wochen und bis drei Wochen vor finaler Leistungserbringung 100% ab drei Wochen vor finaler Leistungserbringung.

8. ABNAHME

Die Abnahme erfolgt typischerweise anlässlich einer finalen Bild- und Mixfreigabe des kreierten/produzierten audiovisuellen Contents (u.a. Trailer, Teaser, TV-, Online- und Funk-Spot). Ansonsten wird die Abnahme mit widerspruchsloser Entgegennahme der Leistung bzw. des Werks fingiert.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Handelsübliche Qualitätsabweichungen sowie produktionsbedingte Abweichungen stellen vorbehaltlich einer ausdrücklichen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie keinen Mangel dar. 9.2 Bei nur unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Leistung haftet NBT nicht. 9.3 Der Auftraggeber hat Lieferungen und Leistungen unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Unvollständige oder offensichtlich fehlerhafte Leistungen sind gegenüber NBT unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung schriftlich qualifiziert zu rügen und zu belegen. Andere Mängel sind innerhalb von vier Wochen zu rügen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Absendung der Mängelanzeige. Nach Ablauf der Fristen gilt die Lieferung als genehmigt. 9.4 Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, dass der Auftraggeber – falls NBT hierauf besteht – die beanstandete Ware oder Leistung auf Verlangen zur Begutachtung zur Verfügung stellt. Soweit ein von NBT zu vertretender Mangel vorliegt, ist NBT nach eigener Wahl berechtigt den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der projektbezogenen Veranstaltung) ausgeschlossen, steht dem Auftraggeber nur ein Minderungsrecht zu. 9.5 Bei endgültiger Erfüllungsverweigerung oder fehlgeschlagener oder unzumutbarer Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen der Ziff. 10. verlangen. Bei geringfügiger Pflichtverletzung und für den Fall, dass NBT die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. 9.6 Im Falle von nur geringfügigen Pflichtverletzungen steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gleiches gilt, sofern NBT die in einem Mangel des Werkes liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. 9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung und Abnahme.

10. ALLGEMEINE HAFTUNGSREGELUNGEN

10.1 NBT haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Auftraggebers, die NBT oder ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder die ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben sowie die durch bei Verletzung einer Pflicht durch NBT, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren. Ferner haftet NBT für Schäden, die auf einem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Organisationsverschulden beruhen und wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von NBT eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde. NBT haftet r bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der NBT oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhet. 10.2 Im Übrigen werden Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 10.3. In anderen als den in Absätzen 1 und 2 genannten Fällen ist die Haftung von NBT – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. 10.4. Soweit die Haftung von NBT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NBT. 10.5 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet NBT weder für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen, noch für einen Erfolgseintritt aufgrund der Verwendung dieser Angaben oder Unterlagen, es sei denn, NBT haftet im Rahmen dieser Ziffer für eine Verletzung ihrer Aufklärungspflichten. 10.6. Schadenersatzansprüche gegen NBT verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

11. KÜNDIGUNG

11.1. Bei einer Kündigung des Auftraggebers nach § 649 BGB, steht NBT die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 30% des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, geringere Leistungen und Aufwendungen von NBT nachzuweisen. 11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 11.3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann NBT den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30% des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt wiederum NBT vorbehalten.

12. SCHUTZRECHTE (URHEBER- NUTZUNGSRECHTE)

12.1. Alle bei NBT bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr – auch im Namen des Auftraggebers – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei NBT. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für das konkrete Projekt. 12.2. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der auftragsbezogenen und von NBT erbrachten Leistungen nur für die nach dem gesonderten Einzel-Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Druckvorlagen etc., die von NBT hergestellt werden, bleiben Eigentum von NBT, auch wenn sie dem Auftraggeber berechnet werden. 12. 3 NBT ist berechtigt, projektbezogene Veranstaltung und diesbezügliche Arbeitsergebnisse aufzuzeichnen und Zwecke der Dokumentation sowie der NBT Promotion unentgeltlich zu benutzen. 12.4 Sofern und soweit nach der vertraglichen Regelung Nutzungsrechte von NBT auf den Auftraggeber übergehen sollen, erfolgt die Übertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

13. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

Gegenüber Ansprüchen von NBT kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn dessen Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung von NBT an Dritte abzutreten.

14. DATENSCHUTZ

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich ob sie von NBT selbst oder von Dritten stammen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

15. VERTRAULICHKEIT

Beide Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden, Ergänzungen sowie Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zu setzen, welche dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche in Verbindung mit dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen ist München.

17. KONTAKTDATEN

No Barber Trailer GmbH, Schlierseestr. 6 81541 München Sitz: München, AG München, HRA 284071 | Geschäftsführung: Ela Heller, Emily Strunk Tel: +49 89 693198900 Mail: info@no-barber.de

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